Mit der aktuellen Novelle der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verändern sich Fördersätze, Boni und Antragsprozesse. Wir zeigen, worauf Sie jetzt achten sollten — besonders wenn Sie mitten in der Planung stecken.
Die wichtigsten Änderungen
- Anpassung der Grundfördersätze für Einzelmaßnahmen.
- Neuer Klimageschwindigkeitsbonus für frühen Heizungstausch.
- Präzisierte technische Mindestanforderungen für Wärmepumpen.
- Vereinfachte Antragsstellung über das BAFA-Portal.
Was bedeutet das für laufende Projekte?
Für Projekte mit bereits erteiltem Zuwendungsbescheid gilt Bestandsschutz. Wer sich aktuell in der Planungsphase befindet, sollte prüfen, ob ein neuer Antrag unter den neuen Konditionen wirtschaftlicher ist.
„Der Klimageschwindigkeitsbonus kann bis zu 20 Prozentpunkte zusätzliche Förderung bringen — es lohnt sich, ihn frühzeitig einzurechnen.“



