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Recht4. Juli 20268 Min. LesezeitAktualisiert 6. Juli 2026

GEG 2026 in der Praxis: Was Eigentümer jetzt konkret prüfen sollten

Ein pragmatischer Leitfaden mit Fristen, Prüfschritten und Förder­fenstern — ohne Panik, aber mit klarem Fahrplan.

Auf einen Blick
  • Kein pauschaler Zwang zum Sofort­austausch — aber klare Fristen bei Alt­anlagen und Eigentümerwechsel.
  • Die 65-Prozent-Regel gilt für neue Heizungen, mit kommunalen Übergangs­fristen bis 2026 bzw. 2028.
  • Die richtige Sanierungs­reihenfolge senkt Heizlast und Investitions­kosten deutlich.
  • Ein iSFP sichert 5 Prozent­punkte Bonus auf nahezu jede förderfähige Einzelmaßnahme.

Seit die letzte Novelle des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) in Kraft ist, erreichen uns täglich die gleichen Fragen: Muss meine alte Heizung sofort raus? Wann greifen welche Fristen? Und wie ordne ich die Maßnahmen sinnvoll? Dieser Leitfaden fasst zusammen, was jetzt wirklich zählt — für Ein- und Zweifamilien­häuser im Bestand.

65 % erneuerbare Energie bei neuen Heizungen · 30 J. Austauschpflicht für Alt-Heizkessel · bis 70 % mögliche BEG-Förderquote inkl. Boni

1. Bestand ehrlich aufnehmen

Der erste Schritt ist immer der ehrlichste Blick auf den Ist-Zustand. Wie alt ist die Heizung? Welche Energieträger werden genutzt? Wie ist die Gebäude­hülle beschaffen? Ohne diese Daten lassen sich weder Pflichten noch Chancen belastbar bewerten.

  • Baujahr, Typ und letzter Wartungsbericht der Heizung.
  • U-Werte der wichtigsten Bauteile (Dach, Außenwand, Kellerdecke, Fenster).
  • Vorhandene Nachweise: Energieausweis, Grundriss, ggf. iSFP.
  • Aktueller Endenergieverbrauch der letzten drei Jahre.

2. Fristen kennen — und einordnen

Die öffentlich diskutierte „Zwangs­sanierung“ existiert in dieser Form nicht. Es gibt aber konkrete Pflichten, die je nach Anlass ausgelöst werden — insbesondere Alter der Heizung, Eigentümerwechsel oder Neubau eines Anlagenteils.

1.Alt-Heizungen über 30 Jahre

Konstant­temperatur­kessel unterliegen grundsätzlich der Austausch­pflicht. Ausnahmen gelten für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilien­häuser mit Bestandsschutz.

2.Eigentümerwechsel

Nach Kauf oder Erbschaft greifen Nachrüst­pflichten für Rohr­dämmung, oberste Geschossdecke und ggf. den Heizkessel — meist innerhalb von zwei Jahren.

3.Neue Heizung ab 2024/2026/2028

Die 65-Prozent-Regel gilt bundesweit. In Kommunen ohne Wärmeplanung greifen Übergangs­fristen: Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.

Wichtig für den Alltag

Die reine Reparatur einer bestehenden Heizung ist weiterhin zulässig. Erst der geplante Austausch — oder ein irreparabler Defekt — löst die neuen Anforderungen aus.

3. Sanierungs­reihenfolge planen

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, sollte die Gebäude­hülle nach Möglichkeit optimiert werden. Das reduziert die notwendige Heizlast und ermöglicht kleinere, effizientere Anlagen — insbesondere Wärmepumpen. Die Reihenfolge entscheidet nicht nur über Komfort, sondern auch über die Investitions­höhe.

Ein iSFP hilft, die Reihenfolge sinnvoll zu wählen und gleichzeitig 5 Prozent zusätzliche Förderung zu sichern.

Aus unserer Beratungs­praxis

4. Fördermittel früh einplanen

Die Bundes­förderung effiziente Gebäude (BEG) deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab — vorausgesetzt, die Anträge werden vor Auftrags­vergabe gestellt und die technischen Mindest­anforderungen erfüllt. Fehlt eine dieser Voraus­setzungen, entfällt der Zuschuss vollständig.

  1. Beratung starten und Sanierungs­fahrplan erstellen (iSFP).
  2. Angebote einholen — noch ohne Auftrags­erteilung.
  3. Förderantrag stellen (BEG-EM bei BAFA oder KfW).
  4. Zuwendungs­bescheid abwarten, dann Auftrag vergeben.
  5. Maßnahme umsetzen und fachlich abnehmen lassen.
  6. Verwendungs­nachweis fristgerecht einreichen.
Häufiger Fehler

Wird der Handwerker beauftragt, bevor der Förder­antrag gestellt ist, entfällt die Förderung — auch rückwirkend. Dieser Fehler kostet regelmäßig fünfstellige Beträge.


Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Erst bei irreparablem Defekt oder geplantem Austausch greifen die neuen Anforderungen — meist mit Übergangs­frist von mehreren Jahren.

Gilt die 65-Prozent-Regel auch für mein Bestandsgebäude?

Ja, sobald Sie eine neue Heizung einbauen. Bis zur kommunalen Wärme­planung greifen jedoch Übergangs­fristen — je nach Gemeindegröße bis 2026 oder 2028.

Was passiert bei einem Eigentümer­wechsel?

Der neue Eigentümer hat in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Nachrüst­pflichten (Rohr­dämmung, oberste Geschossdecke, ggf. Heizkessel > 30 Jahre) umzusetzen.

Nächster Schritt

Unsicher, was für Ihr Objekt gilt?

Wir prüfen kostenlos, welche Fristen für Ihre Immobilie greifen — und welche Förderungen aktuell realistisch sind.

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Von Redaktion Strom & warmAlle Beiträge